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Landtagswahl 13.3.2016 — Fragen und Antworten

Ziel einer nachhaltigen Waldpolitik ist es, eine Holznutzung mit den Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes zu verbinden.

Die Gesamtkonzeption „Waldnaturschutz“ der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg verfolgt das Ziel, bis 2020 auf zehn Prozent der Staatswaldflächen Prozessschutzflächen einzurichten, davon mindestens drei Prozent Bannwald (derzeit ca. 0,5 %). Unterstützen Sie dieses Ziel?

Die Antworten der vier Kandidaten:

Bettina Meier-Augenstein - CDU

In Baden-Württemberg werden seit Jahrzehnten die Ziele der Waldbewirtschaftung mit den Zielen des Umwelt- und Naturschutzes verknüpft. Beide Bereiche bilden die Grundla­ge der forstlichen Nachhaltigkeit in unserem Land. Ein wesentliches Element bilden hier­bei die Prozessschutzflächen, wie sie als Bannwälder seit langem eingeführt und bekannt sind. Die CDU unterstützt die Forderung, weitere 33.000 ha Landeswald unter Schutz zu stellen und sich selbst zu überlassen. Überdies unterstützen wir die Strategie des Alt- und Totholzkonzepts, wie es seit den 90er Jahren in Baden-Württemberg umgesetzt wird. Zu unserem Konzept gehört jedoch auch, eine naturnahe Waldbewirtschaftung auf den ver­bleibenden Flächen zu fördern, dies mit dem Ziel, regionale Kreisläufe in der Forst- und Holzwirtschaft zu stärken. Gerade vor dem Hintergrund der großen Chancen, die der natürliche Rohstoff Holz sowohl im Hinblick auf das Bauen als auch im Rahmen seiner energetischen Einsatzmöglichkeiten bietet, halten wir es für falsch, immer mehr Holz aus anderen Ländern importieren zu müssen und die eigene Waldbewirtschaftung über ein gewisses Maß hinaus fortlaufend einzuschränken.

Bettina Lisbach - Grüne

Ja, auf jeden Fall.

Johannes Stober - SPD

Wir unterstützen dieses Ziel nicht nur, es war unser Ziel schon im Regierungs­programm 2011 und nun wieder 2016, mehr Wald aus der Nutzung zu nehmen und zu Bann- und Schonwald zu erklären.

Hendrik Dörr - FDP

Wenn wir die Berei­che des „Waldnatur­schutz“ so beibe­halten, wie bisher eingeführt, dann ja, absolut, denn ansonsten wäre die Beibehaltung ad absurdum.

[Bild:]
Impressionen vom Karlsruher Stadtgeburtstag

Mail an Heiko Jacobs

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