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Landtagswahl 13.3.2016 — Fragen und Antworten

Sind Sie bereit, sich deutlich dafür einzusetzen, dass die Wahrung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten entsprechend der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte als zwingende Voraussetzung für die Gewährung von Unterstützung im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung für das Land (wie Investitionsbeihilfen, Bürgschaften und Auslandsmesseprogramme) verankert wird? Und wenn ja, wie?

Die Antworten der vier Kandidaten:

Bettina Meier-Augenstein - CDU

Auf die Achtung der Men­schenrechte haben neben Staaten auch Wirtschaftsunternehmen einen erheblichen Einfluss. Zur Unternehmensverantwortung gehört es, angemessene Vorkeh­rungen zu treffen, um Menschen­rechtsverletzungen innerhalb der unternehmerischen Einfluss­sphäre zu vermeiden. Ich bin grundsätzlich davon überzeugt, dass baden-württembergische Unternehmen sich dieser Verant­wortung bewusst sind und auch danach handeln.

Bettina Lisbach - Grüne

Grundsätzlich bin ich dazu bereit, möchte jedoch an­merken, dass Außenpolitik im eigentlichen Sinne Sache des Bundes und nicht des Landes ist. Über die Handlungsoptionen auf Landesebene können wir uns zu gegebener Zeit aber gerne austauschen, wenn ich in den Landtag gewählt werde.

Johannes Stober - SPD

Die SPD ist der festen Überzeugung, dass sich erfolgreiches wirtschaftliches Handeln und die Achtung sozialer und men­schenrechtlicher Standards gegenseitig bedingen und stärken. Unternehmen sind kein (völker-) rechtsfreier Raum; auch sie sind seit 2011 zur Einhaltung der Menschenrechte verpflich­tet und müssen bei ihren Unternehmungen eine Menschen­rechtsverträglichkeitsprüfung vornehmen. (Erfahrungsgemäß ist eine verbindliche Prüfung zweckmäßiger als eine freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft.) Der Staat kontrolliert dies im Idealfall regelmäßig mit Umweltprü­fungen und Arbeitsinspektionen.

Programme zur Wirtschaftsförderung im Ausland müssen vor dem Hintergrund der – von der EU angenommenen – UN-Leitprinzipien von der Bundesregierung genauestens geprüft werden. Das kann ihr nur gelingen in einem erfolgreichen Zusammenspiel von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Re­gierung, Unternehmen und Gewerkschaften.

Für die Durchsetzung der Menschenrechte in der Wirtschaft ist es entscheidend, dass die Einrichtung von Beschwerde- und Klagestellen mit entsprechenden Vollmachten weiter voran gebracht wird. Parallel dazu sollte sich unbedingt ein nachhaltiger Dialog entwickeln mit den Sozialpartnern zu Berufsbildung, Arbeitsschutz oder Mindestlohn.

Hendrik Dörr - FDP

Auf dem letzten Landes­parteitag stellte die Karls­ruher FDP einen Antrag zur Verantwortung von Wirt­schaftsunternehmen. Es ging hier darum, an den ethisch-moralischen Auftrag zu erinnern. Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht darf nicht dem Profit untergeordnet werden. Neben den beste­henden Auflagen auf dem Deutschen Markt müssen mehr Aufklärungskampagnen gemacht werden, damit Verbraucherinnen und Verbrauchen wissen, was sie wirklich kaufen und somit auch Ware auslassen, die nicht nach ethischen Grundsätzen produziert wurde.

[Bild:]
Impressionen vom Karlsruher Stadtgeburtstag

Mail an Heiko Jacobs

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