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Landtagswahl 13.3.2016 — Fragen und Antworten

Eine naturverträgliche Landwirtschaft ist eine wichtige Voraussetzung für die Biologische Vielfalt, für den Schutz von Wasser, Boden und Klima und auch für unsere Gesundheit. Mit dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum III hat die Landesregierung die Fördermittel zwar in die richtige Richtung gelenkt, doch dies genügt nicht, um die Intensivierung der Landwirtschaft aufzuhalten oder umzukehren.
Die artenreichen Streuobstwiesen fallen leider allzu oft Siedlungserweiterungen zum Opfer, ohne dass ein adäquater Ausgleich geschaffen und erhalten werden muss.

Wie wollen Sie sich für eine gesetzliche Unterschutzstellung von Streuobstwiesen einsetzen?

Die Antworten der vier Kandidaten:

Bettina Meier-Augenstein - CDU

Vorgaben des Ordnungsrechts in diesem Bereich halten wir nicht für Ziel führend und mit Blick auf die erfreulicherweise noch immer sehr umfangreichen Streuobstkul­turen in BadenWürttemberg auch in einem möglichen Vollzug für nicht praktikabel. Wir setzen viel­mehr beim Schutz und Erhalt un­serer Streuobstwiesen, wie über­haupt insgesamt im Naturschutz, zuvörderst auf Anreize und frei­willige Maßnahmen, die die Eigentümer der betroffenen Flächen mitnehmen, statt ihnen dirigistische Vorgaben zu machen. Letzteres könnte für den Natur­schutzgedanken sogar im Ergebnis kontraproduktiv sein.

Bettina Lisbach - Grüne

Der Erhalt und Schutz von Streuobstwiesen ist mir ein sehr wichtiges Anliegen, für das ich mich bereits im Rahmen meiner Gemeinderatsarbeit vielfach eingesetzt habe. Auf Landesebene wurde in den letzten Jahren eine Streuobstkonzeption erarbeitet, die bereits in vielfältiger Hinsicht Wirkung in der Fläche zeigt (z.B. Baumschnitt­prämie, die sehr gut angenommen wird). Eine Weiterentwicklung dieses Konzeptes sowie weitere Förderprogramme halte ich für sinnvoll und werde mich dafür einsetzen.

Leider ist es bei Naturschutzgesetznovelle nicht gelungen, für Streuobstwiesen einen gesetzlichen Schutz zu verankern. Das Thema bleibt für uns aber auf der Agenda.

Neben Schutzbemühungen für Streuobstwiesen an sich ist aber auch ein sparsamer Umgang mit Flächen zum Erhalt der Streuobstbestände in Baden-Württemberg wichtig. Neue Baugebiete sollten deshalb nur bei nachweisbarem Bedarf ausgewiesen werden.

Johannes Stober - SPD

Gerade weil Baden-Württemberg über die größten und bedeutendsten Streuobstbestände Europas verfügt, hat eine gesetzliche Unterschutz­stellung wenig Sinn, diesen Weg wählen Länder mit viel kleineren Flächen. Wir haben jedoch mit der neuen Baumschnittprämie und einem Fördervolumen von mehreren Mio. € dafür gesorgt, dass die Streu­obstwiesen auch wieder gepflegt und wertgeschätzt werden. Die hohe Akzeptanz und Nachfrage zu diesem Programm zeigt, dass dies der richti­ge Weg ist. Um künftig besonders wertvolle Streuobstbestände noch sicherer erhalten zu können, erfolgt zurzeit ein Monitoring der Streuobstbestände im Land.

Hendrik Dörr - FDP

Streuobstwiesen sind ein wich­tiger Bestandteil unserer Natur. Es ist wichtig, diese auch zu schützen. Allzu oft geraten wir hier in Interessenskonflikte. Einerseits benötigen wir Flä­chen für den Wohnungsbau und für Siedlungen, anderer­seits gelten gerade die Streu­obstflächen als sehr schüt­zenswert. Dort wo eine Bebau­ung mit einer „Bannmeile“ zu den Streuobstwiesen möglich ist, sollte diese eingehalten werden. In direktem Vergleich „Streuobst“ oder „Wohnungs­mangel“ tendiere ich dazu, den Wohnungsmangel zu beheben.

[Bild:]
Impressionen vom Karlsruher Stadtgeburtstag

Mail an Heiko Jacobs

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