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Die Antworten von FDP - FDP

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Frage 1.1:
Sind Sie für eine verbindliche Reduzierung des Landschaftsverbrauchs in Karlsruhe auf Netto-Null, entsprechend den Vorgaben des Landes von 2005 und 2011? Welche Strategien zur Reduzierung des Flächenverbrauchs verfolgen Sie?
Antwort:
Die natürlichen Ressourcen und das kostbare Gut „Fläche“ müssen schonend, sparsam und kreativ genutzt werden, damit der nachfolgenden Generation Gestaltungsräume übrig bleiben. Die Entwicklung der Stadt hat sich auf den bereits bebauten Bereich zu konzentrieren. Die weitere Inanspruchnahme naturnaher Flächen für Wohn-, Gewerbe- und Verkehrsflächen ist zwar nicht tabu, aber ultima ratio. Sie kommt nur in Frage, wenn keine Umnutzung bebauten Geländes, kein Schließen von Baulücken oder keine Intensivierung der Bebauung (Mehrgeschossigkeit, auch in Gewerbegebieten!) möglich ist. Die bestehenden Frischluftschneisen müssen unbedingt erhalten bleiben. Bevor neue Baugebiete ausgewiesen werden, sollen Flächenumwidmungen intensiver vorangetrieben werden, damit wertvolle, aber brachliegende Flächen schneller für neue Nutzungen reaktiviert werden können. Die Kammhuber- und die Mackensen-Kasernen sind dafür Beispiele. Eine intensivere bauliche Nutzung ist auch durch eine Erhöhung der Geschossflächenzahl zu erreichen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Sichtachsen mit Blick zur Karlsruher Mitte und auf historische Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Da Karlsruhe nahezu keine Gewerbeflächen mehr neu ausweisen kann, ist darauf zu achten, dass die bestehenden Flächen zweckgerichtet verwendet werden. Im Wege der Kooperation mit Umlandgemeinden sind Ansiedlungen auf „gemeinsamen" Gewerbegebieten unter Teilung der Lasten und Erträge zu fördern. Auch sonst sind Gemeinschaftsprojekte in der Region – einschließlich der Pfalz und des Elsass – zu errichten und auszubauen.
Frage 1.2:
Auch in Karlsruhe führen trotz der Unterzeichnung der Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen" sowie des Beitritts zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt" negative Einflüsse und unumkehrbare Entwicklungen zu einem fortgesetzten Verschwinden an Arten und Lebensräumen. Herkömmliche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen haben diese Entwicklung nicht stoppen können.
Werden Sie sich persönlich dafür einsetzen, dass die Stadt ein kommunales Gesamtkonzept mit einem konkreten Maßnahmenkatalog und verbindlichen Umsetzungsvorgaben vorlegt?
Antwort:
Die öffentlichen Grünflächen – Wald, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Streuobstwiesen, Flüsse, Seen, Parks und gärtnerische Anlagen – sind für die Gesundheit der Menschen und die Lebensbedingungen der Tierwelt zu schützen. Sie sind auch für den Klimaausgleich dringend notwendig. Die naturräumliche Gestaltung des Karlsruher Rheinufer-Geländes soll zum „PAMINA-Rheinpark“ entwickelt und die Funktion als „Tor nach und aus Karlsruhe“ sichtbar gemacht werden. Landschaftstypische Gebiete sind zu erhalten (Rheinaue) bzw. wiederherzustellen (Streuobstwiesen, Vernetzung von Naturräumen). Die FDP sagt weiterhin ja zum Erhalt des Hardtwaldes als Naherholungsgebiet.
Frage 1.3:
Rund ein Viertel der Fläche von Karlsruhe ist mit Wald bedeckt. Eine besondere Schutzverantwortung aus landesweiter Sicht besteht für die Auwälder, welche Hotspots der Artenvielfalt in Mitteleuropa darstellen, sowie Bruch- und Sumpfwälder. Bundesweite Bedeutung nimmt Karlsruhe aufgrund seines Bestands an alten Eichen und an diese gebundenen Lebensgemeinschaften ein, so wurde Karlsruhe schon mehrfach als "Heldbock-Hauptstadt" bezeichnet. Zahlreiche Einflüsse bedrohen jedoch die Artenvielfalt der heimischen Wälder.
Was wollen Sie zur Erhaltung der Artenvielfalt der Wälder in Karlsruhe tun?
Antwort:
Die Vielfalt der Karlsruher Wälder vom Auen- bis zum Bergwald mit ihrem Artenreichtum muss nachdrücklich geschützt werden. Der Arbeit der zuständigen Revierförster ist hohe Anerkennung zu zollen, was auch gegenüber der Bevölkerung propagiert immer wieder propagiert werden sollte. Die Vereinbarkeit zwischen den Erfordernissen einer Großstadt und dem Naturschutz ist nicht einfach herzustellen und sollte deshalb laufend überprüft werden.
Frage 1.4:
Bannwälder sind Totalreservate ohne jegliche Nutzung. Das Land Baden-Württemberg benennt als Zielgröße für Bannwald 1 % der Waldfläche, der Bund strebt einen Flächenanteil für Wildnisflächen (Bannwald) von 5 % an. Im Karlsruher Stadtgebiet sind bislang lediglich 0,11 % der Waldfläche (5 Hektar) als Bannwald ausgewiesen.
Werden Sie sich dafür einsetzen, diesen Anteil wesentlich zu erhöhen?
Antwort:
Ob und wie das Ziel von 1 % für Bannwaldflächen in Karlsruhe erreicht werden kann, darüber können wir zurzeit keine Aussage machen.
Frage 1.5:
Intensive Landwirtschaft gilt als Hauptursache für den Artenrückgang in Deutschland. Auch in Karlsruhe ist ein Verlust an Wiesen, Ackerrainen und Randstreifen sowie Feldgehölzen zu beklagen.
Wie sollte nach Ihrer Auffassung die Stadt dazu beitragen, die Vielfalt der Arten und Lebensräume zu erhalten?
Antwort:
Die Stadt sollte alle planungsrechtlichen Mittel einsetzen, um die Vielfalt landwirtschaftlicher Flächen zu erhalten oder wieder auszudehnen. Dazu gehört auch die Renaturierung von Fluss- und Bachläufen.
Frage 1.6:
Nicht selten ist festzustellen, dass im Vorfeld kommunaler Planungsverfahren weder die Naturschutzbehörde noch andere Fachbehörden noch die Naturschutzverbände so eingebunden waren, dass eine naturverträgliche oder alternative Lösung möglich war.
Setzen Sie sich dafür ein, die Verwaltungsstruktur so zu optimieren, dass die Zuständigkeitsbereiche weiter vernetzt werden?
Antwort:
Die Vernetzung der Verwaltungsstrukturen im Zuge von Planungsverfahren sollte weiter vorangetrieben werden. Dabei ist aber darauf zu achten, dass die Abläufe nicht unnötig bürokratisiert und die Zeiten bis zum Abschluss der Planungsverfahren nicht endlos verlängert werden.
Frage 1.7:
Karlsruhe hat viele Grünstrukturen, Innerstädtisches Grün, Gärten, Parks und Wälder. Zunehmend werden vor allem die noch vorhandenen natürlich gewachsenen und ökologisch sehr wertvollen Grünbestände, Bäume und Hecken durch übertriebene Fäll- und Pflegemaßnahmen sowie den Ersatz durch pflegeleichte und „gefällige“ Baum- und Straucharten ersetzt.
Werden Sie gegen diese Entwicklung oder übertriebenen Maßnahmen vorgehen und über Ihre Fraktion entsprechende Vorgaben und Handlungsanleitungen an die betreffenden Ämter erwirken? Werden Sie dafür sorgen, dass der Stellenwert des Umweltamtes bei der Gestaltung von Pflegemaßnahmen deutlich gestärkt wird?
Antwort:
Die Grünflächen haben wichtige Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen und sind von gleicher Bedeutung wie die infrastrukturellen Leistungen z. B. für Mobilität, Arbeitsplätze und Bildungseinrichtungen. Daher müssen sie planerisch gesichert bleiben bzw. erweitert werden. Die Grünanlagen des Bundesgerichtshofes sollen der Öffentlichkeit zugänglich sein und die Amalienstraße wieder mit dem Nymphengarten verbinden, der zu einem neuartigen Garten - mit wechselnden künstlerischen Elementen in Bezug zum Naturkundemuseum – werden soll. Ein Abgasschornstein am Karlstor darf nicht gebaut werden. Die Grünanlagen sollen auch durch „grüne Pavillons“ – begrünte Salons / Wintergärten –generationenübergreifende, facettenreiche Nutzungen ermöglichen. Spielanlagen und Fitnessparcours sollen die Angebote erweitern.
Frage 1.8:
Der Bestand der ökologisch hochwertigen Streuobstwiesen geht nach wie vor trotz aller Fördermaßnahmen drastisch zurück. Der Großteil der noch vorhandenen Obstbäume wird unregelmäßig oder gar nicht mehr gepflegt. Ältere Bäume werden oft entfernt und nicht wieder ersetzt. Bei falscher Bewirtschaftung geht der Artenreichtum der Wiesen zurück. Ökonomische oder andere Anreize zum Erhalt der Streuobstflächen fehlen.
Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um dem weiteren Verfall der Streuobstbestände auf städtischem Grund sowie auch auf privaten Flächen entgegen zu treten?
Antwort:
Die für unsere Landschaft typischen Streuobstwiesen sollten unbedingt erhalten werden. Welche konkreten Maßnahmen dem weiteren Verfall entgegenwirken könnten, dazu können wir zurzeit keine Aussagen machen. Vielleicht sollte die Stadt aber die Streuöbstwiesen bei den Bürgern populärer machen.
Frage 2.1:
Unsere Stadt ist durch den Autoverkehr hoch belastet. Welche gezielten Maßnahmen zur Verringerung des Autoverkehrs und zur Förderung des Umweltverbundes - zu Fuß, per Rad, mit Bus und Bahn - halten Sie für erstrebenswert?
Antwort:
Der Individualverkehr und der öffentliche Personennahverkehr brauchen leistungsfähige Verkehrsnetze, die sich nicht gegenseitig behindern. Parkplätze sowohl für Mitfahrer als auch Umsteiger zum ÖPNV sind nutzungsfreundlicher an den Stadteingängen auszubauen. Um den Radverkehr sicherer zu machen, ist ein konsequenterer Ausbau der Fahrradrouten und Fahrradabstellflächen vor öffentlichen Einrichtungen und in öffentlichen Räumen umzusetzen. Das Leihfahrrad-System ist weiter zu verbessern und die Öffentlichkeitsarbeit dafür zu intensivieren. Dem Radeln mit zwei Geschwindigkeiten (was durch die Elektrofahrräder noch verstärkt wird) ist Rechnung zu tragen.
Frage 2.2:
Tempo 30 verringert die gesundheitsschädliche Lärmbelastung durch Autoverkehr und erhöht die Verkehrssicherheit. Unterstützen Sie die Forderungen der Verkehrsverbände nach Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit und nach weiteren verkehrsberuhigten Bereichen im Stadtgebiet?
Antwort:
Tempo 30 sollte nicht generell als Regelgeschwindigkeit eingeführt werden, da es die schon bestehenden Verkehrsprobleme in Karlsruhe verschärfen würde. Die Einrichtung weiterer verkehrsberuhigter Bereiche sollte dagegen geprüft und möglichst positiv beschieden werden.
Frage 2.3:
Parken auf Gehwegen ist üblich, aber nicht erlaubt. Welche Maßnahmen möchten Sie ergreifen, um legales Parken im Interesse der Fußgänger durchzusetzen?
Antwort:
Parken auf Teilen von Gehwegen sollte im Fall schmaler Straßen weiterhin geduldet werden, wenn auf den Gehwegen genügend Platz für Behinderte und Personen mit Kinderwagen verbleibt (mindestens 1,00 bis 1,20 m). In allen anderen Fällen sollte der verstoß geahndet werden. Falls es von der Verkehrsführung her möglich ist, sollten schmale Straßen als Einbahnstraßen ausgewiesen werden.
Frage 2.4:
Für welche Maßnahmen zur Gewährleistung einer leistungsfähigen Rheinquerung für den Individualverkehr zwischen Karlsruhe und Wörth werden Sie sich einsetzen?
a) Sanierung der bestehenden Brücke,
b) Ersatzbrücke anstelle der bestehenden Brücke,
c) Brückenneubau ca. 1,5 km nördlich der bestehenden Brücke
Antwort:
Die Verkehrsinfrastruktur muss ausgebaut werden. Hierzu gehört auch eine zweite Rheinbrücke mit einer die Anwohner schonenden Anbindung. Eine zweite Rheinüberquerung für den Individualverkehr nördlich der bestehenden Rheinbrücke mit Anschluss an die B 36 soll zeitnah realisiert werden. Darüber hinaus muss selbstverständlich die bestehende Rheinbrücke saniert werden.
Frage 2.5:
Das international anerkannte Karlsruher Modell hat durch Unpünktlichkeit, unzureichende Vorrangschaltungen für Busse und Bahnen an Kreuzungen, Zugausfälle, Fahrtzeitverlängerungen und drastische Fahrpreiserhöhungen Schaden genommen.
Was werden Sie tun, um die Qualität und Leistungsfähigkeit des KVV wieder herzustellen?
Antwort:
Die derzeitige Unpünktlichkeit des KVV ist in starkem Maße durch den Bau der Kombilösung bedingt und wird sich auch künftig kaum verhindern lassen. Die Vorrangschaltungen für Busse und Bahnen an Kreuzungen sind ziemlich ausgereizt; zusätzliche Ausweitungen würden noch stärkere Verkehrsstaus als bisher zur Folge haben. Fahrzeitverlängerungen sind durch Umleitungen bedingt und für begrenzte Zeiten nicht zu vermeiden. Die Fahrpreiserhöhungen sind im Vergleich jenen in anderen Verkehrsnetzen eher moderat. Das Karlsruher Modell ist noch immer attraktiv. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass Linien nicht ausgedünnt werden. Dabei hat die Attraktivität des KVV in Einzelfällen leider Schaden genommen.
Frage 2.6:
Für Fahrten über die KVV-Grenzen hinaus gibt es viel zu wenige verbundübergreifende Angebote, besonders Richtung Elsass.
Werden Sie sich darum kümmern, dass diese Lücken im ÖPNV geschlossen werden?
Antwort:
Die Ausweitung des Netzes über die KVV-Grenzen hinaus sollte weiter vorangetrieben. Allerdings ist dabei auch darauf zu achten, dass sich die dann angeschlossenen Kommunalverbände auch an der Finanzierung des Verkehrs angemessen beteiligen. Es gilt immer noch, dass der ÖPNV ein Zuschussgeschäft ist und nicht allein von den Fahrgästen finanziell getragen wird.
Frage 2.7:
Welchen Beitrag halten Sie für den Haushaltsposten "Radverkehr" für sinnvoll und welche Maßnahmen sollten damit umgesetzt werden?
Antwort:
In der Frage soll es wohl „Betrag“ und nicht „Beitrag heißen. Das Radwegenetz soll nach und nach mit den in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Mitteln erweitert und mit dem Umland verbunden werden.
Frage 2.8:
Vor Kurzem haben Bürgerversammlungen in Hagsfeld und Rintheim zum Thema Entlastung von Verkehr in den Ortskernen stattgefunden. Seitens der Stadtverwaltung wurden den Bürgern vier Alternativen vorgestellt.
1a: 4-spurige Grundwasserwanne, Länge 840m, 80 Mio. €
1b: 2-spurige Grundwasserwanne, Länge 840m, 65 Mio. €, später erweiterbar zu 1a
2: abgespeckte Version: 2-spurige Grundwasserwanne, Länge 340m, niveaugleicher Anschluss an Haid- und Neu-Str., 35 Mio. €
3: Nordumfahrung Hagsfeld über Landschafts- und Naturschutzgebiet, 27 Mio. €
Perspektiven der Realisierung:
1a/1b mindestens 2 Jahre Planung, Finanzierung offen
2 mindesten 5 Jahre Planung, Zuschuss vom Land möglich
3 mindestens 7 Jahre Planung, vermutlich keine naturschutzfachliche Genehmigung
Für welche der genannten Alternativen werden Sie sich persönlich einsetzen?
Antwort:
Genehmigung. Die dringende Verkehrsentlastung des Stadtteils Hagsfeld muss zügiger realisiert werden. Die Nordtangente Ost ist bis zur Haid-und-Neu-Straße weiterzuführen; dabei sind Schutzmaßnahmen für die Waldstadt vorzusehen. Es sollte zumindest die Alternative 1a verwirklicht werden. Die Alternativen 2 und 3 sind abzulehnen. (Anmerkung: Mit „niveaugleichem Anschluss“ ist wohl gemeint, dass die Bahnstrecke nicht untertunnelt werden soll; das ist in keinem Fall sinnvoll.)
Frage 3.1:
Die Folgen des Klimawandels sind schon heute in den Ökosystemen aller Kontinente und der Ozeane zu beobachten, so der am 31.3.2014 vorgestellte 5. Sachstandsbericht des IPCC. Für eine Begrenzung der Erderwärmung auf das 2°C-Ziel seien erhebliche Minderungen der Treibhausgasemissionen notwendig. Die Stadt Karlsruhe hat sich mit dem kommunalen Klimaschutzkonzept Ziele für die Reduktion des Primärenergieverbrauchs, der Kohlendioxidemission sowie für den Ausbau der Erneuerbaren Energien gesetzt.
Werden Sie sich für eine Überarbeitung mit weiter gehenden Zielen einsetzen? Welche Maßnahmen sehen Sie als vordringlich an?
Antwort:
Das Klimaschutzkonzept der Stadt Karlsruhe einschließlich der darin vorgeschlagenen Maßnahmen wird auch von der FDP mitgetragen. Selbstverständlich muss dieses Konzept weiter überarbeitet werden.
Frage 3.2:
In diesem Jahr geht mit RDK 8 ein neues Kohlekraftwerk in Karlsruhe ans Netz. Pläne für ein neues großes Gas-und-Dampfturbinen-Kraftwerk auf dem Gelände der MiRO liegen vor. Bereits heute ist der Schadstoffausstoß der industriellen Großfeuerungsanlagen in Karlsruhe immens, so betrug beispielsweise der Ausstoß an Stickoxiden im Jahr 2012 aus diesen Anlagen mehr als 3500 Tonnen. Gleichzeitig steht das wesentlich emissionsärmere GuD-Kraftwerk RDK 4S, an dem die Stadtwerke Karlsruhe beteiligt sind, still.
Wie wollen Sie dieser Entwicklung begegnen und die Bevölkerung vor den gefährlichen Luftschadstoffen schützen?
Antwort:
Den Bau des RDK 8 haben wir befürwortet, um auch künftig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Zur Bewertung des gegenwärtigen und künftigen Schadstoffausstoßes können wir zurzeit keine detaillierte Antwort geben.
Frage 3.3:
Der Klimawandel wird Karlsruhe in Zukunft mehr Hitzetage, tropische Nächte und Starkniederschläge bringen, die Maßnahmen wie beispielsweise stärkere Begrünung von Stadtquartieren, konsequente Freihaltung von Frischluftschneisen und Entsiegelung erfordern.
Wie möchten Sie solche Maßnahmen noch besser fördern?
Antwort:
Diese Frage haben wir im Wesentlichen schon unter Punkt 1.1 beantwortet. Begrünung und Entsiegelung städtischer Flächen sollten noch mehr als bisher im Zuge planerischer Maßnahmen in Betracht gezogen werden.
Frage 3.4:
Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz ist zur Schonung der natürlichen Ressourcen, die Vermeidung und das Recycling von Abfällen zu fördern. Bei der Bewertung von Maßnahmen soll dabei der gesamte Lebenszyklus des Abfalls (Transport, Energiebilanz, Schonung der natürlichen Ressourcen etc.) Berücksichtigung finden.
Welches Vorgehen zur Abfallvermeidung und zur stofflichen Verwertung von Abfällen (Beispiele Papier, Bioabfall) halten Sie in Karlsruhe für notwendig?
Antwort:
Die städtische Abfallwirtschaft hat die Aufgabe, die Ziele Mengenreduzierung, Gebührenstabilität und Bürgerfreundlichkeit gegenseitig zu optimieren. Die FDP steht hinter dem Ziel, Wertstoffe soweit wie möglich in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen. Das darf aber nicht zu unzumutbaren Belastungen der Bürger durch komplizierte Sammelsysteme oder überhöhte Abfallgebühren führen. Die Papiertonne als vierte Zwangstonne vor jeder Haustür ist z. B. eindeutig der falsche Weg. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, ihr Konzept zur Mülltrennung zurückzuziehen, neu zu überarbeiten und dabei auch die Kompetenz der Privatwirtschaft mit einzubeziehen. Die Experimente in der Durlacher Mülldeponie im Eisenhafengrund mit Müllverbrennung und Biogasgewinnung müssen schnellstens beendet werden. Wir fordern, dass der gesamte Biomüll nach Flörsheim gebracht wird, da dort die entsprechenden Anlagen bereits erfolgreich und kostengünstig arbeiten, wodurch die Müllgebühren in Karlsruhe gesenkt werden können. Statt eines Verbots von Plastiktüten soll ein verantwortungsvolles Recycling empfohlen und gewährleistet werden.
Frage 3.5:
Die Weltgesundheitsogranisation WHO weist darauf hin, dass Lärm nicht nur ein Umweltärgernis, sondern auch eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit darstellt. In Karlsruhe sind im Rahmen der Lärmminderungsplanung einige Maßnahmen umgesetzt worden.
Welche weiteren Maßnahmen halten Sie für vordringlich?
Antwort:
Lärm- und Luftbelastung sind zwar der „Preis“ für das Leben in einer Stadt; es müssen jedoch alle Anstrengungen unternommen werden, diese Belastung so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet ein kombiniertes Maßnahmenpaket aus weitgehender Herausnahme von Lkw-Verkehr aus der Stadt durch intelligente Zuliefersysteme und Schaffung von Wohngebieten ohne Verkehrsbelastung. Ergänzende Maßnahmen dazu sind: die Verwendung lärmarmer Straßenbeläge sowie Verwendung lärm- und emissionsarmer Fahrzeuge bei der Stadt und den Verkehrsbetrieben in Erfüllung der Vorbildfunktion. Der ständig steigende Verkehr auf den Bundesautobahnen A 5 und A 8 hat dazu geführt, dass die bisher im Stadtgebiet getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Lärmemissionen nicht mehr ausreichend sind. Bei häufig auftretenden Wetterlagen ist der Lärm nahezu unerträglich. Die FDP setzt sich dafür ein, dass die Stadt den Bund mit Nachdruck auffordert, alle Möglichkeiten zur Lärmminderung durch Bereitstellung der erforderlichen Mittel auszuschöpfen.
Frage 3.6:
Derzeit läuft ein Planfeststellungsverfahren für den Hochwasserrückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört.
Wie stehen Sie zur derzeit vorliegenden Planung? Für welche Änderungen im Rahmen des weiteren Planfeststellungsverfahrens werden Sie sich ggf. einsetzen?
Antwort:
Die derzeitige Planung des Rückhaltebeckens wird gemäß der Stellungnahme der Stadt Karlsruhe im Planfeststellungverfahren befürwortet.
Frage 3.7:
Derzeit speist sich die Wasserversorgung der Stadtwerke Karlsruhe aus vier Wasserwerken. Gemäß Angaben der Stadtwerke gilt: „Alle Untersuchungen bestätigen immer wieder die hervorragende Qualität unseres Trinkwassers aus den Karlsruher Wasserwerken, einem gesunden Lebensmittel ohne Zusatzstoffe, welches von Ihnen bedenkenlos getrunken und für Säuglingsnahrung verwendet werden kann.“
Welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung in Karlsruhe halten Sie für notwendig?
Antwort:
Es muss alles dafür getan werden, die bisherige Qualität des Trinkwassers aufrechtzuerhalten. Dafür erforderliche Maßnahmen sind bei der Stadtverwaltung und den Stadtwerken in guten Händen. Die Trinkwasserversorgung muss in jedem Fall in kommunaler Obhut bleiben.

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