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- Frage 2.3 Parken auf Gehwegen:
- Parken auf Gehwegen ist üblich, aber nicht erlaubt. Welche Maßnahmen möchten Sie ergreifen, um legales Parken im Interesse der Fußgänger durchzusetzen?
- Antwort:
- Das Rücksichtnahnegebot in der Straßenverkehrsordnumg sollte Gehwegparkern gewärtig genug sein, dass trotz einer Nutzung des Gehwegs dort für Fußgänger, Rollstühle, Kinderwagen ausreichend Platz bleibt. Wo dagegen verstoßen wird sollte der Ordnungsdienst einschreiten.
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