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- Frage 2.3 Parken auf Gehwegen:
- Parken auf Gehwegen ist üblich, aber nicht erlaubt. Welche Maßnahmen möchten Sie ergreifen, um legales Parken im Interesse der Fußgänger durchzusetzen?
- Antwort:
- Ich halte diese weit verbreitete Bagatelle nicht für schädlich, sondern für sinnvoll. Durch sie bleibt die freie Fahrspur breit genug, um weiterhin benutzbar zu sein. Ich habe bisher nicht erlebt, dass dadurch FußgängerInnen ernsthaft beeinträchtigt werden. Entsprechend sollte meiner Meinung nach das Parken auf der Gehwegkante in der Straßenverkehrsordnung gestattet werden. Dies ist Bundesangelegenheit und nicht im Rahmen der Kommunalpolitik erreichbar. An Stellen, an denen Fußgänger (insbesondere auch mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl) oder auch der Radverkehr regelmäßig durch Falschparker behindert oder gefährdet werden, sollte natürlich dagegen vorgegangen werden.
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