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- Frage 2.3 Parken auf Gehwegen:
- Parken auf Gehwegen ist üblich, aber nicht erlaubt. Welche Maßnahmen möchten Sie ergreifen, um legales Parken im Interesse der Fußgänger durchzusetzen?
- Antwort:
- Solange Fußgänger durch parkende Autos nicht behindert werden, ist gegen ein Parken auf Gehwegen mit einem Mindestabstand nichts einzuwenden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist auf jeden Fall erforderlich, da auch Einsatzfahrzeuge bei ihrer Durchfahrt nicht behindert werden dürfen. Eine entsprechende Kennzeichnung auf den in Frage kommenden Straßen macht sicherlich Sinn.
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