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Immer an der Wand lang im Gänsemarsch durchs Wohnquartier (Eisenlohrstraße).
Viel Platz für entspanntes Gehen. Fotos: U. Haack

Parke nicht auf unseren Wegen!

Zu Fuß in Karlsruhe, das ist nicht unbedingt ein Vergnügen. Eigentlich sollte es ja angenehm sein, unbeschwert durch die Straßen eines Wohnquartiers zu laufen. Denn zu Fuß gehen ist gesund und kommunikativ. Das ist besonders für Kinder und ältere Menschen sehr wichtig, eigentlich aber für alle. Zu Fuß gehen bringt Leben in die Straßen, menschen- und umweltverträglich.

Doch mit dem zu Fuß gehen ist das so eine Sache, denn nicht jede Straße bietet dafür gute Voraussetzungen. Auf vielen, viel zu vielen Gehwegen ist die Fortbewegung zu Fuß mit Komplikationen verbunden, die unbekümmertes Laufen verhindern. Hindernisse wie Verkehrsschilder, Schaltkästen und Mülltonnen bevölkern die Gehwege. Hinzu kommen geparkte Autos und häufig auch gedankenlose und uneinsichtige Radfahrer. Das größte Hindernis sind die geparkten Autos, die oft ohne Notwendigkeit die Gehwege verstellen. Man muss feststellen, dass in Karlsruhe generell auf Gehwegen geparkt wird. Ausnahmen gibt es nur dort, wo bauliche Maßnahmen dies kenntlich machen oder verhindern. Sonst gilt: Egal wie breit der Gehweg, egal wie breit die Fahrbahn, egal ob aus nachvollziehbaren Gründen oder nicht, Autos stehen auf dem Gehweg. Und oft bleibt es dem Autofahrer überlassen, wieviel Platz er den Fußgängern übrig lässt. Ein trauriges Beispiel ist die Eisenlohrstraße, eine verkehrsarme Straße mit schönen Gründerzeithäusern in der Weststadt. Hier leben viele Familien mit Kindern und am westlichen Ende befindet sich das Alten- und Pflegeheim „Anna Walch“. Die Kulisse stimmt, das Klientel für die Fortbewegung zu Fuß ist vorhanden, nur die Gehwege sind eine Zumutung. Hier parkt jeder wie er will.

Laut StVO (Straßenverkehrsordnung) ist Parken auf Gehwegen verboten. Wenn es trotzdem gestattet wird, ist dies durch das Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) anzuzeigen oder die Abgrenzung der Parkfläche ist mit einer weißen Linie auf dem Gehweg zu markieren. Das findet man in Karlsruhe selten. Hier wird illegales Gehwegparken einfach geduldet. 1,20 m müssen zwischen Häuserwand und abgestelltem PkW übrigbleiben, dies reicht, befindet das Bürgeramt für Service und Sicherheit (BuS) der Stadt. Kontrolliert wird das nicht, wer fährt oder läuft aber schon mit dem Zollstock durch die Gegend, um den zulässigen Abstand ermitteln zu können.

Legt ein mutiger Fußgänger sich tatsächlich einmal mit einem Autofahrer an, weil dessen Fahrzeug offenkundig den notwendigen Abstand nicht einhält, muss er sich auf ein müdes Lächeln oder abfällige Kommentare einstellen, wenn's gut geht. So glaubt dann auch in Karlsruhe anscheinend jeder Autofahrer, es sei sein gutes Recht, auf dem Gehweg zu parken und es liege in seinem Ermessen, wieviel Platz er den Gehwegbenutzern, wozu ja auch Kinder bis acht Jahren auf dem Fahrrad, Rollstuhlfahrer und Inlineskater gehören, übriglässt. Gleiches gilt natürlich auch für Autofahrerinnen.

Flanieren sollte nicht nur in der Fußgängerzone möglich sein — im Interesse einer lebendigen Fußgängerstadt besteht hier seitens der Stadtplanung Handlungsbedarf.

Wer seinem Unmut über dreistes Gehwegparken Luft machen möchte, kann einen Mängelbogen ausfüllen. Den gibt es im Umweltzentrum, bitte die Öffnungszeiten beachten! Einfach ausfüllen und an die angegebene Adresse schicken oder in den Rathausbriefkasten werfen.

Etwas Geduld — die Stadt reagiert — so oder so.

Uwe Haack

Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 2/08

Stand des Artikels: 2008! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.

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